Unser Gemeindehaus

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Zuständig für Belegungen und Buchungen unseres Gemeindehauses in Marxgrün ist:

Frau Kathrin Brühschwein 09282/962834

Evangelisches Gemeindehaus Marxgrün – Grundsätze für die Nutzung

  1. Gemeindeveranstaltungen unterstehen der gemeinsamen Leitungsverantwortung von Pfarrer und Kirchenvorstand. Die Mitwirkenden und Teilnehmenden genießen kirchlichen Versicherungsschutz.

Der Vorrang der Kirchengemeinde bei der Terminvergabe gilt:

– für Unterrichtstermine, soweit der Termin für das jeweilige Schuljahr bis Ende September feststeht
– für die übrigen Veranstaltungen (Sitzungen, Gruppen und Kreise etc.), soweit der Termin für das jeweilige Kalenderjahr bis Ende Januar feststeht
– bei gleichzeitiger Anfrage für eine kirchengemeindliche und eine sonstige Veranstaltung
– jeweils für den benötigten Raum; mit gutem Willen und Rücksichtnahme aller Beteiligten können durchaus verschiedene Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden.

  1. Die Kirchengemeinde überlässt die Räume auf Anfrage anderen Veranstaltern aller Art: (Privatpersonen, juristischen Personen, Vereinen, gemeinnützigen/gewerblichen Trägern)

– in den Zeiten, in denen sie selbst diese nicht für ihre eigenen Zwecke benötigt
– für einmalige, wiederholte oder regelmäßige Nutzung in der Reihenfolge der Meldungen
– bis auf Weiteres gegen ein Nutzungsentgelt
– ohne dass ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht
– Jugendveranstaltungen sind nur möglich, wenn mindestens eine volljährige Person die Aufsichtspflicht übernimmt

Alle Veranstaltungen erfolgen ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.

Dieser garantiert, dass die Veranstaltung nicht gegen die Gesetze verstößt und keine Ziele verfolgt, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen oder moralisch verwerflich sind.

Bei öffentlicher Einladung zu solchen Veranstaltungen muss der Veranstalter deutlich benannt werden, um falsche Rückschlüsse (vom Veranstaltungsort auf den Veranstalter) möglichst zu vermeiden.

Der Nutzer übernimmt die Verantwortung gegenüber den Anwohnern und informiert sie ggf. im Voraus über die Veranstaltung. Aus Rücksicht auf die Nachtruhe der Anwohner ist ab 22 Uhr ein max. Geräuschpegel von Zimmerlautstärke einzuhalten.

Der Nutzer informiert die Teilnehmer größerer Veranstaltungen durch Hinweisschilder über alternative Parkmöglichkeiten, um das Zuparken der Nachbareinfahrten zu vermeiden.
Die Überlassung des Schlüssels berechtigt nur zur Nutzung der ausdrücklich zur Verfügung gestellten Räume. Die genutzten Räume sind nach der Veranstaltung gemäß der ausgehängten Gemeindehausordnung zu säubern und ggf. in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Bei Verlust des/der Schlüssel(s) ist die komplette Schließanlage zu ersetzen (ca. 1000 €).

Der Nutzer haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung durch ihn oder andere Teilnehmende entstehen. Dies gilt auch für über das normale Maß hinausgehenden Reinigungsbedarf im Anschluss an die Veranstaltung; der Nutzer bekommt Gelegenheit, den ausstehenden Reinigungsbedarf umgehend durch Eigenleistung zu beheben.
Die Kirchengemeinde haftet gegenüber dem Nutzer bzw. den Teilnehmenden seiner Veranstaltung nur, wenn Schäden an Personen oder Sachen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden beruhen. Dies gilt für alle Schäden in Zusammenhang mit den Veranstaltungen. Die Kirchengemeinde haftet nicht für vergessene Gegenstände aller Art.
Das örtliche Sicherheits- und Hygienekonzept für das Gemeindehaus der Kirchengemeinde Marxgrün sowie die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der aktuell gültigen Corona-Verordnung werden vom Nutzer bestätigt und eingehalten.

Anfahrt

Gemeindehaus Marxgrün
Hans-Silbermann -Straße 13
95119 Naila